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Informationsfreiheitsgesetz
Liebe Bonnerinnen, liebe Bonner,
in Deutschland galt bisher das Prinzip des "Amtsgeheimnisses". Alles war grundsätzlich geheim, in Ausnahmefällen wurde den Betroffenen Auskunft oder Einsicht in Akten von Verwaltungen oder anderen Dienststellen gewährt.
Seit dem 1. Januar 2002 gibt es das neue "Informationsfreiheitsgesetz" (IFG) in Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Gesetz ist nun ein freier Zugang zu Informationen aus Politik und Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger möglich. Wenn Sie sich z.B. für das Ergebnis der jüngsten Verkehrszählung, die neuesten Planungsvorhaben in Ihrer Straße, interne Verwaltungsvorschriften oder städtische Vergaben an Firmen interessieren, muss Ihnen die Verwaltung innerhalb eines Monats Akteneinsicht gewähren. Sie müssen nicht persönlich betroffen sein, benötigen keine Begründung.
Ein wichtiger Schritt in Richtung gläsernes Rathaus, denn nun haben Sie die Möglichkeit, der Verwaltung in die "Karten" zu schauen. Das sorgt für mehr Transparenz und erschwert die weit verbreitete Korruptionsgefahr.
Wie komme ich an Informationen?
Sie müssen Ihren Antrag schriftlich, mündlich oder per e-mail stellen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Warum Sie sich für bestimmte Informationen interessieren, ist ausschließlich Ihre Angelegenheit. Ansonsten gibt es keine speziellen Voraussetzungen.
An wen können Sie sich wenden?
Grundsätzlich an jede behördliche Stelle, bei der die gewünschten Informationen vorhanden sind. Das kann das Meldeamt, Bauamt, das Innenministerium oder beispielsweise das Gesundheitsamt sein.
In welcher Form werden die Informationen zugänglich gemacht?
Das richtet sich ganz nach Ihren Wünschen. Die Behörde kann z.B. Akteneinsicht gewähren, Auskünfte erteilen oder Kopien fertigen.
Ablehnungsgründe:
Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn:
Kosten:
In einfachen Fällen: gebührenfrei
bei umfangreichem Verwaltungsaufwand: 10-1000 €
bei außergewöhnlichem Verwaltungsauf wand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen: 10-1000 €
je DIN A 4-Kopie von Papiervorlagen: 0,10 €
Je DIN A 3-Kopie von Papiervorlagen: 0,15 €
Je Computerausdruck: 0,25 €
Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen kann auf Antrag insoweit abgesehen werden, als dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint.
Wie lange muss ich warten?
Das Gesetz sieht vor, dass die Informationen unverzüglich – also ohne schuldhafte Verzögerung bei der Behörde — spätestens aber innerhalb eines Monats nach Antragsstellung zugänglich gemacht werden sollen.
Mein Antrag wird abgelehnt
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht im Falle der Ablehnung eines Antrages, sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information zu wenden und dort um Überprüfung der Behördenentscheidung zu bitten .
Adresse: Landesbeauftragte für den Datenschutz, Referat 4, Postfach 20 0222, 40102 Düsseldorf, e-mail: datenschutz@lfd.de.
Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen die Ablehnung mit Widerspruch und Klage vorzugehen. Und noch ein Tipp: Machen Sie Ihr Anliegen öffentlich, informieren Sie die Fraktionen im Stadtrat und auch die Presse! Das hilft oft schon weiter.
Erste Erfahrungen
Leider ist die Bonner Verwaltung noch sehr zurückhaltend, was das Informationsfreiheitsgesetz angeht. Ein Test unsererseits zeigte, mit welchen Mitteln unser Antrag abgewimmelt werden sollte. Vor allem ließ sich die Verwaltung mehr als 4 Wochen Zeit, bis wir die Akten einsehen durften. Dafür bekamen wir dann — widerrechtlich — einen Gebührenbescheid über 70 Euro (!). Gegen den Bescheid haben wir selbstverständlich Widerspruch eingelegt.
Deshalb: Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern bestehen Sie auf Ihr Recht!
Dieses Faltblatt kann kostenlos unter o.g. Adresse, telefonisch oder per e-mail angefordert werden.
Übrigens:
Das Umweltinformationsgesetz ermöglicht seit 1998 den freien Zugang zu Informationen im Umweltbereich.
Dazu gehören:
Leider hat auch darüber die Stadt bisher überhaupt nicht informiert. Also — fragen Sie nach, wie es in der Schule oder im Kindergarten ihres Kindes mit Schadstoffen stand und wie verfahren wurde!