Gerichtsurteil zum Metropol – 1. Schritt im Rechtsstreit erfolgreich

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So sagte der Vorsitzende des städtischen Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz, der GRÜNE-Stadtverordnete Rolf Beu:

„Dieses Gerichtsurteil ist der erste Erfolg in der vermutlich noch langen Kette weiterer juristischer Auseinandersetzungen zwischen den momentanen Metropol-Besitzern und der Stadt Bonn.

Wir haben die Hoffnung aber immer noch nicht aufgegeben, dass die Herren Töpfer, Schneider & Co. zwischenzeitlich erkannt haben, dass sie mit ihrem Vorhaben, das Metropol so umzubauen, dass es einer Zerstörung des Baudenkmals fast gleich kommt, oder gar abzureißen, gegen die Interessen der absoluten Mehrheit der Bonnerinnen und Bonner verstoßen.

Vernunftsmäßig müßten sie auch erkennen, dass sie sich hier absolut ‚vergaloppiert‘ haben und dass es auch in ihrem eigenen Interesse wäre, wenn sie sich möglichst bald vom Metropol trennen und es wieder veräußern würden – an jemanden dem das Schicksal des Metropols als Bonner Kulturstätte nicht egal ist. Und dass es solche Leute gibt, beweisen ja die Namen der Beteiligten an der Zwangsversteigerung. Bei dieser waren Töpfer/Schneider nur erfolgreich weil sie spekulativ weit aus mehr boten, als das Gebäude unter Einhaltung seiner Denkmaleigenschaft wert ist.“

Weitere Info:  Stv. Rolf Beu,  Tel. 0170 – 47 34 593

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