Gemeinsamer Unterricht: Schulausschuss beschließt Verdoppelung der Plätze

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Mit dem Beschluss dieses Antrages wurde die Ratifizierung der Rechte Behinderter auf die kommunale Ebene herunter geholt. Paß-Weingartz:“ Mit der Ratifizierung können Eltern von Kindern mit Förderbedarf einen Schulplatz im gemeinsamen Unterricht einfordern. Insgesamt müsste das gesamte Schulsystem umgestellt werden, denn die Konvention geht davon aus, dass 80 – 90% der Kinder mit Behinderung eine „normale“ Schule besuchen können und nur noch wenige Kinder eigenständige Förderschulen benötigen. Der Beschluss des Schulausschusses ist deshalb ein großer Schritt in die richtige Richtung.“Die GRÜNEN weisen darauf hin, dass im englischen Originaltest der Konvention von einem inklusiven Schulsystem die Rede ist, in der deutschen Übersetzung  aber nur noch von Integration.Paß-Weingartz: „Der Begriff der Inklusion ist sehr viel weitergehender als der Begriff Integration. Inklusion bedeutet, dass sich die Institutionen den Menschen mit Behinderung anpassen müssen, und nicht umgekehrt. Und völkerrechtlich bindend ist der Text der Originalversion“.Die GRÜNEN weisen aber auch darauf hin, dass in der Frage GU das Land in der Pflicht steht. Dies gilt vor allem der Versorgung mit FörderschullehrerInnen und der Verbesse-rung der Bedingungen im gemeinsamen Unterricht.Gruene.ratsfraktion(at)bonn.de; Tel.: 0228 – 77 2073

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