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Die Verwaltung musste auf Grund eines Gerichtsurteils die Satzung für die Kindertagespflege überarbeiten. Kritisiert wurde, dass die Bonner Satzung nicht zwischen Sachkostenanteil und Betreuungsanteil differenzierte.Nach der neuen Satzung gibt es nun eine Differenzierung, aber die Verwaltung schlägt weiterhin einen Stundensatz von 4,50 Euro pro Kind vor. Hiervon sind nun 1,16 Sachkostenanteil. Einem Änderungsantrag der SPD, die Bezahlung nach Qualifikation bis zu 6 Euro pro Stunde zu staffeln, folgte die Koalition nicht, denn die Mehrkosten wären alleine bei der Stadt geblieben. Um Kinder in Tagespflege aufnehmen zu können ist eine Zertifizierung über 85 Stunden notwendig. Dies ist gemessen an der Ausbildung zu Kinderpfleger*in oder Erzieher*in sehr wenig, die Verdienstmöglichkeiten sind zumindest gegenüber der Kinderpfleger deutlich besser.
Künftig soll aber eine Dynamisierung der Stundensätze in den Haushalt aufgenommen werden, damit auch hier steigende Kosten aufgefangen werden können.