Hinweis: Dieser Beitrag wurde aus dem Archiv unserer alten Website übernommen und technisch für diese neue Website bereinigt. Bilder, Downloads, Einbettungen, Formatierungen oder einzelne Links können daher fehlen oder vom Original abweichen. Auch die Kategoriezuordnung wurde auf die neue Website-Struktur übertragen und teilweise automatisiert ergänzt; dabei können Fehler entstanden sein. Inhalt und ursprüngliches Veröffentlichungsdatum wurden soweit nachvollziehbar übernommen. Der Beitrag gibt den Stand zum ursprünglichen Veröffentlichungsdatum wieder.
Viele Radfahrende ärgern sich beim Rechtsabbiegen über die Wartezeiten an roten Ampeln. Das Bundesverkehrsministerium hat die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt zu klären, ob es aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die Grünpfeil-Regelung um Einzelfälle zu ergänzen bei denen sie nur auf den Radverkehr beschränkt bleibt. Sie soll auch untersuchen, ob dazu die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung modifiziert werden kann. Die Radverkehrsexperten der Koalition Bert Moll (CDU), Karin Langer (B90/DIE GRÜNEN) und Frank Thomas (FDP) erklären dazu: „In den USA, Frankreich, Holland und Belgien wurde die Regelung bereits eingeführt. Nun sollen auch erste Tests in Deutschland erfolgen. Wir möchten gerne, dass die Stadt Bonn ihr Interesse an der Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen bekundet und sich als Testregion bewirbt. Die Verflüssigung des Radverkehrs ist ganz im Sinne des Konzeptes Fahrradhauptstadt 2020.“