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Diskussionsveranstaltung am 27.10. im Coworking Space THE 9TH mit Alexandra Geese (Mitglied des Europäischen Parlaments) zum Digital Services Act, dem neuen „Grundgesetz für das Internet“ Dass es sich nicht um ein Thema für Nerds handelt, das war das Fazit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Diskussionsveranstaltung mit Alexandra Geese am 27.10.2022 im Coworking Space THE 9TH. Der Digital Services Act (DSA) der EU, zu deutsch die EU-Verordnung (2022/2065) über einen Binnenmarkt für digitale Dienste, stellt weitreichende Regeln für die Betreiber digitaler Plattformen wie Facebook, Amazon oder TikTok auf. Es ging jedoch nicht nur um die Inhalte, sondern auch den Kontext, vor dem das Gesetz zu sehen ist, dessen Regelungen teils ab dem 16.11.2022, teils ab dem 17.02.2024 gelten werden. In Brüssel kontrovers diskutiert, hat das Gesetz in Deutschland bislang wenig öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Alexandra Geese, Bonner EU-Abgeordnete, hat für die Grüne Fraktion im Europaparlament das neue Gesetz mitverhandelt. Am 27.10. gab sie aus erster Hand tiefe Einblicke in die Verhandlungen im EU-Parlament, mit dem Europäischen Rat und der Kommission. Zunächst machte sie jedoch ihre Motivation deutlich, sich politisch mit sozialen Online-Plattformen auseinanderzusetzen. Die folgenden Fragen habe sie sich gestellt: Welche Auswirkungen hat es, wenn sich die Diskussion gesellschaftlicher Themen von persönlichen Gesprächen ins Internet verlagert? Wie beeinflussen soziale Plattformen diese Diskussion? Welche Eigenlogik entsteht in digitalen Räumen, die ökonomische Gewinne über Werbung generieren? Und welche Auswirkungen hat all das auf die Demokratie und wie sie gelebt wird? Hier stellte sie einen starken Bezug zu Forschungsergebnissen des Varieties-of-Democracy-Instituts (V-Dem) her, das unabhängige Untersuchungen zu Quantität und Qualität der weltweiten Demokratien durchführt. Zwar sei es eine starke These, einen Zusammenhang zwischen der Abnahme der Qualität und Quantität von Demokratien einerseits und der Art der Interaktionen auf sozialen Plattformen im Internet andererseits herzustellen, doch seien allein im Laufe der Verhandlungen des DSA unter anderem durch Whistleblower viele Informationen ans Licht gekommen, die einen sehr genauen Blick der Politik auf die sozialen Plattformen erfordern würden. Ziel der Plattformen im Sinne hoher Werbeeinnahmen sei es, die Nutzerinnen möglichst lange auf den eigenen Seiten zu halten und zum Mitmachen zu animieren. Da Menschen am schnellsten durch Wut und Angst zum Handeln – im diesem Falle zum eigenen Posten oder Weiterleiten von Nachrichten – verleitet werden, seien Nachrichten, die diese Gefühle auslösten, besonders lukrativ. Vor allem seien es oft Desinformation und Hass-Botschaften, die zu Interaktionen führen und sich somit besonders schnell verbreiten. Empörung führt jedoch zu Polarisierung, und in einer polarisierten Debatte zählt das Argument wenig. Dadurch wird letztlich die Demokratie geschwächt. Eine besondere Schwierigkeit liegt aktuell darin, dass das Wissen über die Nutzer sowie die Empfehlungsalgorithmen der Plattformen allein bei diesen liegt. Dies soll durch den DSA aufgebrochen werden. Die großen Konzerne müssen die Daten künftig für Forschungszwecke offenlegen, wobei insbesondere Auswirkungen auf Gesellschaft und Demokratie erforscht werden sollen. Darüber hinaus erhalten die großen Plattformen neue Pflichten von der Benennung von nationalen Ansprechpartnerinnen bis hin zur verpflichtenden Option, ein Empfehlungssystem anzubieten, das nicht auf Profiling basiert. Im Vortrag und der anschließenden Diskussion wurden noch viele weitere Themen angesprochen und erläutert. Das Verbot der Werbung auf Basis von Profilen Minderjähriger wurde ebenso diskutiert wie die Haftungsfrage bei illegalen Inhalten und die voraussichtliche Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Resümierend hätte sich Alexandra noch deutlich weiter gehende Maßnahmen gewünscht, beispielsweise ein Verbot von Werbetracking sowie klare Vorgaben zur Nachhaltigkeit. Entscheidend sei jedoch, dass ein erster Schritt gemacht ist. Mit dem DSA wurde erstmals auf die Funktionsweise der Plattformen abgezielt, anstatt konkrete Inhalte einzuschränken. Damit sei das Gesetz auch auf andere Länder übertragbar, und entsprechend erhalte es viel Aufmerksamkeit, z.B. aus den USA. Erstmals sei der Eindruck gebrochen, die Internetkonzerne seien zu groß, um reguliert zu werden. Europa habe hier ein deutliches Zeichen gesetzt – und gewissermaßen ein Grundgesetz für das Internet geschrieben. Nun gilt es, das Thema weiterzuverfolgen. Unter anderem müsse diskutiert werden, welchen Unterschied es macht, ob Daten einem privatwirtschaftlichen Konzern vorliegen oder einem Staat, wie möglicherweise bei der aus China stammenden Plattform TikTok, die ein großer Anteil Jugendlicher nutze. Wie die Entwicklung auch sein wird – die gesellschaftliche Bedeutung der Regeln für Online-Plattformen wird nach diesem Abend wohl keiner der Zuhörer bezweifeln.