Metropol-Urteil nicht nachzuvollziehen – Stadt soll Beschwerde einlegen

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Zum heute ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das Metropol-Kino am Bonner Markt sei kein Denkmal mehr, erklärt der Grüne Stadtverordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalsschutz Rolf Beu:

?Das Urteil ist nicht nachzuvollziehen. Es behauptet, das Metropol sei kein Denkmal mehr, weil sein ?wesentlicher Kern durch eine Rekonstruktion ersetzt worden? sei. Wenn das die herrschende juristische Lehre in Sachen Denkmalsschutz sein soll, ist zu fragen, welche der z.B. nach dem 2. Weltkrieg zahlreich rekonstruierten Gebäude und Kirchen heute noch Denkmäler sein sollen.

Das Metropol-Kino ist von historischem Rang, weil es ? in den durchaus zutreffenden Worten des Gerichtes ? ?eines der wenigen historischen Großkinos in Deutschland den Übergang von der Stummfilmzeit zum Tonfilm repräsentierte?. Dieser Rang ist in der Tat in der Fachwelt der Kultur- und Filmwissenschaft unumstritten. Umso rätselhafter ist der tiefere Sinn dieses Gerichtsurteils.

Aus diesem Grund, und weil es um eine Grundsatzfrage des gesamten Denkmalsschutzes geht, erwarten wir von der Stadt Bonn, dass sie Beschwerde dagegen einlegt, dass das OVG noch nicht einmal die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zulassen will.?

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