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dass Herr Schneider einen Kaufpreis gezahlt hat, der ca. 50 % über dem die Denkmaleigenschaft des Gebäudes berücksichtigenden Schätzwert lag, noch, dass Herr Schneider mit dem Denkmalschutz unvereinbare Eingriffe plant. Dass er nur zu einem und nicht zu beiden der Nachbarhäuser einen Durchbruch plant, ?stellen? die Grünen selbstverständlich ?richtig?. Das macht die Sache aber auch nicht besser.
Es bleibt dabei, dass sich die Verwaltung an geltendes Recht halten muss und die denkmalrechtliche Erlaubnis für das Denkmal verändernde Maßnahmen, die lediglich der Gewinnsteigerung dienen, nicht erteilen darf.
Zu den Einzelheiten s. die drei Dokumente.
Schreiben Schneider, Metropoleigentümer
Antwortschreiben Grüne
Artikel Rathaustelegramm in Grüne Zeiten, Mai 2006