Brigitta Poppe: umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Rat der Stadt Bonn:
?Während die Landesregierung von Sanktionsmöglichkeiten bis zu 1000 Euro spricht, lässt die Oberbürgermeisterin über ihren Pressesprecher verlauten, dass in Bonn allerhöchstens bis zu 40 Euro Bußgeld anfallen, allerdings erst wenn eine schriftliche Beschwerde mit Namen und Adresse einer Person eingeht, die auf ihr Recht auf den Nichtraucherschutz besteht.Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, dass Menschen, die auf ihr Recht auf gesundheitlichen Schutz und Gesetzeserfüllung bestehen, zur Denunziation ge-zwungen werden sollen. Wobei noch nicht einmal die Anonymität der BeschwerdeführerInnen gewahrt werden kann. NichtraucherInnen könnten so als QuerulantInnen und DenunziantInnen angefeindet werden.?
Zynisch ist dies aus Sicht der Grünen vor allem, wenn man auf der anderen Seite die Durchsetzung des rechtlich schwierigen Alkoholverbots am Bonner Hauptbahnhof gegen eine gesellschaftliche Randgruppe betrachtet.
Poppe: ?Wenn die Stadt Bonn mit einem über Jahre von GesundheitsexpertInnen erkämpften Recht auf diese Weise umgeht, welches mittlerweile in ganz Europa gilt und anerkannt wird, kann dies aus Sicht der Grünen nur mit der bevorstehenden OberbürgermeisterInnenwahl erklärt werden.?
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