Zur Entscheidung der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts, die Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen den EX-WCCB-Investor Man KI Kim vollumfänglich abweisen, erklärt die Ratsfraktion von B90/GRÜNE Bonn:
„Die Entscheidung kommt für uns nicht überraschend. Die Aussage der Verwaltung, nach der sie sich als reines Opfer eines südkoreanischen Betrügers dargestellt hat, war für uns nie überzeugend.
Spätestens nach der Forderung der Sparkasse an die Stadt durch eine veränderte Nebenabrede das Kreditausfallrisikos für Kim zu übernehmen, musste allen Beteiligten klar sein, dass Kim gegenüber der Sparkasse nicht die notwendigen Finanzmittel nachweisen konnte.
Anstatt die Nebenabrede klammheimlich hinter dem Rücken des Rates zu verändern, hätten die Verantwortlichen der Verwaltung den Rat unmissverständlich über die Vorbehalte der Sparkasse informieren müssen. Unter diesen Voraussetzungen wäre jede Zusammenarbeit mit Kim seitens des Rates mit Sicherheit abgelehnt worden und das Finanzdesaster hätte verhindert werden können.
Nach dem Urteil muss nun erst recht eine Schadensersatzklage gegen die damaligen Verantwortlichen ergebnisoffen und ohne Ansehen der Person geprüft werden.
Die GRÜNEN bekräftigen dazu ihre Forderung, dass diese Prüfung nicht durch die Kanzlei erfolgen kann, die die Stadt in der Schadensersatzklage vertreten hat. Diese hatte sich durch ihre Schriftsätze in der Schadensersatzklage gegen Kim bereits darauf festgelegt hat, dass den städtischen Verantwortlichen keine Verantwortung zuzuordnen ist, und – wie wir nun wissen – mit ihrer Argumentation auch bei Gericht in keiner Weise durchgedrungen ist.“