CDU und GRÜNE plädieren für eine Beibehaltung des genannten Ratsbeschlusses. „Aus tier-schutzpolitischen und ethischen Gesichtspunkten ist es nur schwer zu ertragen, dass Wildtie-re in Zirkussen oftmals in kleinen Käfigen gehalten werden und keine Möglichkeit haben, sich adäquat zu bewegen. Eine artgerechte Haltung ist im Zirkus einfach nicht möglich. Daher halten wir trotz juristischer Schwierigkeiten an dem Beschluss fest“, so die umweltpolitischen Sprecher Wolfgang Maiwaldt (CDU und Brigitta Poppe (GRÜNE).Der Bundesrat hatte bereits 2003 einem Entschließungsantrag zugestimmt, wonach ein zent-rales Zirkusregister eingeführt werden sollte und ein Haltungsverbot für Affen, Elefanten und Großbären gelten sollte. Das Zirkusregister wurde zwar inzwischen eingeführt, das Verbot ist jedoch im Bundestag gescheitert. So wehrte sich Zirkus Krone in Darmstadt erfolgreich ge-gen das gleiche Verbot, wie es bislang in Bonn existiert. Die Begründung lautete, die Berufs-freiheit sei eingeschränkt. Die Richter gaben dem Zirkus Recht. Dieser missliche Zustand kann demnach nur durch eine Änderung des Tierschutzgesetztes auf bundespolitischer Ebene abgestellt werden. Andere große Städte wie Köln, München, Stuttgart, Heidelberg, Potsdam, Schwerin und Sie-gen haben sich für ein Verbot von Zirkussen mit Wildtieren ausgesprochen. Auch andere europäische Staaten haben sich bereits der tierschutzgerechten Haltung angeschlossen und ein entsprechendes Verbot durchgesetzt, wie England, Dänemark und Finnland.
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