Koalition will Tarifungerechtigkeit bei Kurzstreckentarifen beseitigen

Mit einem Dringlichkeitsantrag für den kommenden Planungsausschuss setzen sich CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für  eine Korrektur der ab dem 1.1. 2017 gültigen VRS-Tarifänderung  bei den  Kurzstrecken ein. Dazu die verkehrspolitischen Sprecher der  der Koalition Bert Moll, Rolf Beu und Frank Thomas:

„Die VRS-Kurzstrecke ist vom Grundsatz ungerecht, egal ob mit einer in den Städten fast nur theoretisch möglichen Umstiegsmöglichkeit, wie bis zum 31.12.2016, oder wie jetzt ohne. Denn immer gilt sie im VRS nur für eine Fahrstrecke von vier Haltestellen ab Einstieg. Bereits vor der Jahreswende konnte man z. B. nicht von Endenich Nord in die Endenicher Ortsmitte (Frongasse) per Kurzstrecke fahren, weil sich allein auf der Straße Auf dem Hügel nachfragegerecht fünf Haltestelle im durchschnittlichen Abstand von 300 m befinden. Dagegen ist per Kurzstreckenticket eine Fahrt vom U-Hauptbahnhof aus der Innenstadt bis Tannenbusch-Mitte mit der Stadtbahn möglich, obwohl die Strecke rund viermal so lang ist. Innerhalb Tannenbuschs ist dann aber wieder eine Fahrt mit dem Bus von einem Ende des Ortsteils zum anderen per Kurzstrecke nicht möglich. Es stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines solchen Kurzstreckentickets. 

 Die Hauptungerechtigkeit besteht bei den VRS-Tarifregularien aber nach wie unverändert beim Gemeindegrenzen überschreitenden Verkehr. So kann ein Fahrgast in Köln und Bonn für 2,80 € (Tarifzone 1b) vom nördlichsten Stadtteil bis zum südlichsten fahren, also beispielsweise von Worringen bis Godorf bzw. von Buschdorf bis Mehlem, was in Köln bei 22 km einem Kilometerpreis von 0,13 € und in Bonn bei 16 km einem Kilometerpreis von 0,18 € entspricht. Dagegen muss beispielsweise ein Fahrgast der von Hangelar-Mitte zum Kohlkauler Platz fahren will, einen Fahrpreis von 3,80 € (Tarifzone 2 b) zahlen. Bei 2 km Fahrtstrecke ist dies ein Kilometerpreis von 1,90 € – also über das Zehnfache.“

 Die verkehrspolitischen Sprecher  fordern deshalb, dass sich die Bonner Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, OB inkl. Verwaltungsvorstand und Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH mit ihrer Geschäftsführung innerhalb ihrer jeweiligen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass 

  1. die ab 01.01.2017 gültigen Regelungen zum VRS-Kurzstreckentarif ohne Umstiegsmöglichkeit mit möglichst sofortiger Wirkung nicht mehr angewandt werden,
  2. darüberhinaus die größten Tarifungerechtigkeiten zwischen den Städten und ihren Nachbarkommunen beseitigt werden; dazu könnte ein auf die Entfernung der Fahrtstrecke basierende Tarifierung Grundlage sein,
  3. nachfragegerechte Angebote für Touristen und Kongressgäste beim VRS eingeführt werden
  4. untersucht wird, wie das Förderprogramm der Bundesregierung zur Digitalisierung im ÖPNV und die Ergebnisse der entsprechenden Landtagsenquetekommission im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg auch durch diesen genutzt werden können und
  5. bei der Geschäftsführung des VRS darauf hinzuwirken, dass der Auftrag zur Reform des Verkehrsverbundes möglichst zeitnah abgearbeitet und erste Vorschläge unterbreitet werden.

 

Veröffentlicht am 10. Januar 2017 um 19:45 Uhr.