Verpflichtungserklärungen für geflüchtete Menschen – Regierung behindert Information

Viele Menschen haben im Jahr 2015 eine Bürgschaft für geflüchtete Menschen übernommen. Nun bekommen vielen von den Bürg*innen Bescheide zugestellt, die von ihnen große Summen verlangen. Denn, anders als damals vom NRW-Innenministerium verkündet wurde, sollen die Bürg*innen auch nach der Anerkennung des Asylgesuchs weiter für den Unterhalt der geflüchteten Menschen aufkommen. Nun wurden in Bonn und auch vom Jobcenter Moratorien erlassen, um die Sache zu prüfen. Leider dürfen die Jobcenter darüber die Öffentlichkeit nicht informieren.

Manfred Becker, Mitglied der Grünen im Sozialausschuss und in der Trägerversammlung des Jobcenters, erklärt dazu: „Leider sind die Öffentlichkeit und teilweise auch die betroffenen Menschen noch nicht umfassend über den aktuellen Sachstand zu den Verpflichtungserklärungen informiert. Im Bereich der Jobcenter behindert die Bundesregierung eine entsprechende Information.“

Die Stadtverwaltung Bonn stellt öffentlich klar, dass sie gegenüber nicht zahlungsfähigen Menschen auf die Eintreibung der Verpflichtungsgelder für zunächst zwei Jahre verzichtet. Das Jobcenter Bonn verzichtet sogar bis 2024 auf eine Eintreibung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ihm aber verboten, darüber öffentlich zu informieren. Das Jobcenter hat sich zwar bemüht, einzelne Betroffene zu benachrichtigen, durfte sich aber öffentlich nicht äußern.

„Wir empfinden das Vorgehen von BMAS und Bundesagentur für Arbeit nicht nachvollziehbar, insbesondere gegenüber den betroffenen Menschen. Diese sind vielfach noch verunsichert, denn es geht für sie um viel Geld, über das sie oft nicht verfügen“, so Becker weiter.

Deshalb möchten wir ausdrücklich klarstellen, dass auch für die Jobcenter ein Moratorium gilt. Eine Geschäftsanweisung der Bundesagentur weist die Jobcenter an, bis Ende Februar 2024 auf eine Eintreibung zu verzichten.

Veröffentlicht am 16. November 2018 um 14:15 Uhr.