Gemeinsame Wirkung von Luftschadstoffen

Der aktuelle Luftreinhalteplan (LRP) für die Stadt Bonn ist im Wesentlichen durch die (Stickstoff) NOx-Problematik bestimmt. Es fehlt eine umfassendere Betrachtung gesundheitlicher Immissions-Risiken für Bonner Bürger*innen.

Daher fordern die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP die Verwaltung der Bundesstadt Bonn in einem aktuell eingereichten Antrag an den Gesundheitsausschuss (ASMGW) auf, im 1. Halbjahr 2019 eine Veranstaltung zum Thema „Gemeinsame Wirkung von Luftschadstoffen und Lärm auf die  Gesundheit“ vorzubereiten. Sie richtet sich an Bürger*innen, die sich entsprechend belastet fühlen. Erkenntnisse aus diesem Hearing könnten in den aktuellen LRP einfließen.

Als gesundheitsschädliche flüchtige oder aerosolgebundenen Stoffe werden beispielhaft angeführt die Blei- und Quecksilberfracht aus der Müllverbrennungsanlage, Benzol, Ozon, Kohlenmonoxid, polychlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) und Platinverbindungen aus Verbrennungsmotoren, Staub und Feinstaub von Bremsbelägen, aus Dieselruß und Kaminfeuerungen. Als problematisch sehen die Antragsteller auch Staub aus aufgewirbelten Pflanzenresten und Tierkot (z.B. Milben, Tauben, Katzen) an. Es könnte ein Zusammenhang zum sogenannten hyperreaktiven Bronchialsystem mit anhaltendem Husten bestehen.

Zudem gibt es Erkenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm. Menschen in der Nähe großer Flughäfen nehmen doppelt bis vierfach so viele Schlaf- oder Beruhigungsmittel und Mittel gegen Hochdruck und Depressionen wie die durchschnittliche Bevölkerung. Anwohner*innen von Hauptverkehrsstraßen erleiden deutlich häufiger Herzinfarkte als Menschen an anderen Wohnorten. In Bonn sind ca. 18.000 Menschen von starken Lärmwirkungen gemäß der Umgebungslärmrichtlinie der EU betroffen. Am 15.12.18 endet die mögliche Öffentlichkeitsbeteiligung am sogn. Aktionsplan gemäß dieser Richtlinie (s.  Lärmaktionsplanung).

Veröffentlicht am 19. Dezember 2018 um 11:20 Uhr.