Der Stadtrat unterstützt Bonner Flüchtlingsbürgen bei der Forderung nach einer rechtssicheren Lösung

Im Rat der Bundesstadt Bonn wurde gestern Abend (07.02.2019) ein Appell an die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung beschlossen, in dem die beiden übergeordneten Ebenen aufgefordert werden sich für eine rechtssichere Lösung für die Bürg*innen von syrischen Geflüchteten einzusetzen. Denn diese sind bei der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung davon ausgegangen, dass sie nur bis zur Anerkennung des Asylbescheides für die Betroffenen bürgen müssen. Deshalb werden manche Verpflichtungsgeber*innen nun durch die hohen Forderungen der Stadt und des Jobcenters in ihrer Existenz bedroht.

Carlos Echegoyen, migrationspolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion, appellierte auf der Ratssitzung an die Stadt und an den Oberbürgermeister den Beschluss noch am Montag an den Deutschen Städtetag weiterzuleiten. Denn die kommunalen Spitzenverbände sind aufgefordert, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum 13.2. ihre Stellungnahme zu dem Weisungsentwurf des BMAS zuzuleiten. „Der Städtetag möge unseren heutigen Beschluss dazu nutzen, seinen Beitrag zur Befriedung dieses unsäglichen Konfliktes zu leisten.“

Sehr zu begrüßen sehr ist, dass das Bundesarbeitsministerium und die Bundesländer Hessen und Niedersachsen, als Vertreter der Länder, sich auf eine Lösung in Bezug auf die Verpflichtungserklärung zu syrischen Geflüchteten geeinigt haben. Die bisherigen Verlautbarungen von Bund und Ländern weisen darauf hin, dass noch an den Details der Vereinbarung gearbeitet werden soll. Von einer gesetzlichen und rechtssicheren Regelung ist bisher jedoch noch nichts bekannt geworden. Deswegen wollen wir mit unserem Appell noch einmal Druck als Kommune auf das Land und den Bund ausüben zu einer schnellen Lösung zu kommen.

„Für die Bürg*innen besteht nämlich weiterhin die große Sorge, dass ihre Klageverfahren gegen die Jobcenter und Sozialämter nicht beendet werden, da die Forderungen der Jobcenter nicht pauschal zurückgenommen werden. Das würde eine Fortsetzung der enormen bürokratischen und rechtlichen Auseinandersetzungen bedeuten – die nun schon seit mehr als vier Jahren andauern und eine unzumutbare emotionale und finanzielle Belastung für die betroffenen Bürg*innen darstellen“, so Echegoyen weiter.

Ein weiterer Grund für den Appell ist die Tatsache, dass bislang nur von den Forderungen der Jobcenter die Rede ist, nicht aber von den Ansprüchen der kommunalen Sozialämter an die Flüchtlingsbürg*innen. Diese machen allerdings ein Viertel aller Bürgschaften aus.

Veröffentlicht am 8. Februar 2019 um 15:19 Uhr.