Airbnb – Stadt und Land NRW müssen handeln

Airbed-and-breakfest (Airbnb) war anfangs insbesondere für junge Reisende eine tolle Gelegenheit für günstige Übernachtungen in fremden Städten. Mittlerweile nutzen jedoch Wohnungseigen-tümer*innen die Plattform dafür, in großem Umfang Wohnraum als Ferienwohnungen gewerblich zu vermieten. Das führt in den Städten der Rheinschiene zu Wohnraumverknappung und steigenden Mieten. Es wird für viele Menschen immer schwieriger bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Dazu erklären der Planungsausschussvorsitzende, Rolf Beu und die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Dr. Anette Standop:

„In Ballungsräumen kommt es nicht nur darauf an zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und Leerstand zu reaktivieren, sondern auch bestehenden Wohnraum für die Bevölkerung zu schützen und zu erhalten. Bislang hat der auf den Seiten von Airbnb eingefügte Verweis auf die Bonner Zweckentfremdungssatzung leider nicht dazu geführt, dass sich vermehrt Anbieter gemeldet haben. Der Landtag muss die Kommunen des Landes per Satzungsermächtigung in die Lage versetzen, wirkungsvoller gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Darüber hinaus müssen die Finanzämter des Landes angewiesen werden, gegen die Steuerhinterziehung von Online-Vermietern, in Abstimmung mit der jeweils örtlichen Wohnungsaufsicht, entschieden vorzugehen. Angesichts der prekären Lage auf dem Wohnungsmarkt können wir uns die Entmischung sozial vielfältiger Wohnquartiere und ganzer Stadtteile mit den daraus erwachsenden negativen Folgen für die Stadtentwicklung nicht länger leisten.“

 

 

Veröffentlicht am 28. Juli 2020 um 14:44 Uhr.