NEIN zu den Fahrpreiserhöhungen des VRS

Der auch für die Stadt Bonn zuständige Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in Köln plant in seinen Gremien zeitnah einen Beschluss zur Erhöhung der Fahrpreise zw. Aachen und Gummersbach zu fassen, der dem Vernehmen nach die Weitergabe der Kostensteigerungen der Verkehrsunternehmen für Personal und Material in Höhe von rund 10 % an die Fahrgäste wie bereits in diesem Jahr auch 2024 in zwei Tranchen vorsieht. 

Rolf Beu, Mobilitätspolitischer Sprecher der GRÜNE-Ratsfraktion Bonn und Mitglied in den Gremien von SWBV, VRS und go.Rheinland:

„Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben wird im deutschen ÖPNV immer größer. Dies kann aber nicht dazu führen, dass  –  unabhängig vom 49€-Deutschlandticket  –  die Kostensteigerungen komplett an die Fahrgäste ‚weitergegeben’ und die Fahrpreise im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg jetzt, wie bereits 2023, auch 2024 sogar zweimal im Jahr angehoben werden sollen. Würde dies von den VRS-Gremien so beschlossen, könnte wohl nicht zu Unrecht vermutet werden, dass den Fahrgästen Sand in die Augen gestreut wird, um zu verschleiern, dass die Fahrpreiserhöhungen eigentlich jetzt schon annähernd zweistellig im Jahr ausfallen sollen. 

Diese Praxis des für Bonn zuständigen Verkehrsverbundes widerspricht sämtlichen Vorgaben der für den Klimaschutz so notwendigen Mobilitätswende. Neben dem Radverkehr sind die Bahnen und Busse für diesen unverzichtbar.

Wie kann man ernsthaft die Fahrpreise so enorm erhöhen wollen, wenn gleichzeitig die Zuverlässigkeit infolge des Personalmangels in fast allen Verkehrsunternehmen mit steigenden Ausfallzahlen sogar weiter sinkt?

Gleichzeitig wird immer deutlicher erkennbar, dass neben den Fahrgästen auch die Städte und Gemeinden die Kosten nicht schultern können. Bereits während meiner Landtagszeit 2012 – 2017 haben wir in einer Enquetekommission verschiedene Lösungsansätze zu einer grundsätzlichen Änderung der ÖPNV-Finanzierung erarbeitet und dokumentiert. Diese Schritte, die andere Länder bereits gegangen sind, müssen auch in Deutschland rechtlich umgesetzt werden. Vereinfacht ausgesprochen: Der ÖPNV und SPNV ist Daseinsvorsorge, der großteils „Nutznießer“-/steuerfinanziert werden muss. Dazu muss die Rahmengesetzgebung endlich geändert werden.“

Veröffentlicht am 15. September 2023 um 12:59 Uhr.