Mit der anliegenden 3.5 Seiten umfassenden Stellungnahme bezieht die Fraktionssprecherin der Grünen in Bad Godesberg ? Karin Robinet – Stellung. Sie zeichnet die Entwicklung seit dem 17. November 2004 bis zum April 2006 nach und stellt hierbei jeweils die Rolle der grünen Bezirksfraktion dar.
Karin Robinet betont die Notwendigkeit die Häuserzeile an der Kurfürstenallee in Bad Godesberg zu erhalten. Sie weist jedoch darauf hin, dass dies nicht davon enthebt, sich mit den Voraussetzungen für den Denkmalschutz unter den Bedingungen knapper Kassen auseinander zusetzen. Karin Robinet zeigt auf, dass es jedoch zunächst einmal nicht um Denkmalschutz, sondern um Investoreninteressen ging. Dazu stellt sie fest: ?Wir meinen, dass das öffentliche Interesse vor das Investoreninteresse zu stellen ist. Bestenfalls gehen öffentliches und privates Interesse zusammen. Viele Denkmäler und Ortsbilder können nur mit Hilfe privaten Kapitals aufrechterhalten werden. Von daher ist unter Denkmalschutzgesichtspunkten gegen eine Vermarktung der Kurfürstenallee, die hilft den Charakter der Zeile nachhaltig abzusichern, nichts einzuwenden. Dennoch muss sorgfältig abgewogen werden, es muss eine im Interessen künftiger Generationen nachhaltige Lösung gefunden werden, die wirtschaftlich tragfähig ist und den Charakter der Zeile erhält.?
Karin Robinet verweist darauf, dass sie mit ihrem Änderungsantrag, der im November 2005 eingebracht wurde, und der darauf abzielte, die Wirtschaftlichkeit der Nicht-Privatisierung zu prüfen, nicht hat durchsetzen können. Dennoch hofft sie, dass die Verwaltung weiter die Vergleichbarkeit der beiden Lösungsansätze – Privatisierung versus Selbstbehaltlösung – sicherstellt. Nur so sieht sie die Gewähr dafür, dass die Entscheidung breit getragen und der weit verbreiteten Skepsis entgegengewirkt wird. Dabei baut sie auch auf Unterstützung aus dem VHH.
Die ausführliche Stellungnahme ist unter www.gruene-fraktion.bonn.de abzurufen.
Karin Robinet, 23.04.2006
Kurfürstenallee Bad Godesberg
Stellungnahme der Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Jahreshauptversammlung des Vereins für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V. am 25. April 2006
Zusammenfassung der grünen Position:
Die Häuserzeile an der Kurfürstenallee in Bad Godesberg hat ortsbildprägenden Charakter und ist zu Recht als Baudenkmal eingestuft. Sie ist eine Besonderheit, die es zu erhalten gilt. Wir müssen uns deshalb fragen, wie die Bedingungen für den Denkmalschutz aussehen und welche Ausgangsvoraussetzungen gegeben sind. Wir meinen, dass das öffentliche Interesse vor das Investoreninteresse zu stellen ist. Aber wir wollen alle Chancen nutzen, öffentliche und private Interessen in Übereinstimmung zu bringen. Die künftige Lösung muss dem Denkmalschutz und der städtebaulichen Ausgangslage an diesem Standort in Bad Godesberg Rechnung tragen, eine Bebauung des Redoutenpark ausschließen und nachhaltig wirtschaftlich tragfähig sein. Wir wollen auch die ?Selbstbehaltslösung? (Verzicht auf Privatisierung) weiter geprüft wissen.
I Analyse der Ausgangslage oder:
-Wie kam es zu der Entscheidung, die Vermarktungschancen der Kurfürstenallee, in einem öffentlichen Interessenbekundungsverfahren zu prüfen?
1. Die gegenwärtige Entwicklung geht auf eine Große Anfrage der CDU zurück, die am 17. November 2004 eine Große Anfrage (DS 0412392) mit dem Titel ?Zukunft der städtischen Liegenschaften an der Kurfürstenallee? stellte. Gefragt wird nach den Investoreninteressen und nach den Möglichkeiten die Verwaltung und derzeitigen Nutzer an anderer Stelle unterzubringen. In der Sitzung der Bezirksvertretung am 8.12.2004 liegt eine Antwort der Verwaltung vor. Sie informiert, dass im Jahre 2001 Interessenten für ein Gesundheitszentrum vorstellig wurden, die aber wieder abgesprungen seien. Im Jahr 2004 wurde eine Planstudie für Seniorenresidenz, Beauty-Klinik und Wellness-Betrieb unter Einbeziehung des Kurfürstenbades und Boarding-Haus der Bezirksverwaltungsstelle vorgestellt. Ein anderer Projektentwickler trat ebenfalls in 2004 zeitgleich als Hotelprojektentwickler/Management GmbH auf. Er sei vor allen Dingen an der Rathauszeile interessiert.
Politische Beschlüsse, die eine Umnutzung ermöglichen könnten, liegen nicht vor. Die Verwaltung ist gegenüber Investoren nicht handlungsfähig ? jetzt muss die Politik entscheiden.
Die Verwaltung holt sich deshalb einen Prüfauftrag. Sie will feststellen, ob es ein ?übergeordnetes/öffentliches Interesse an der Fortnutzung in bisherigem Umfang/Inhalt gibt, welches die grundsätzliche Einbeziehung in anderweitige Nutzungen in Frage stellt??
Was aber ist ein übergeordnetes öffentliches Interesse? Wir Grünen waren und sind der Auffassung: Das kann nicht die Verwaltung entscheiden, das muss die Politik entscheiden. Deshalb beantragten die Grünen die Vorlage der Verwaltung um die Ziffer 1.1 a) zu ergänzen und die anderen Fraktionen haben sich den hier formulierten Anforderungen an eine gesellschaftlich vertretbare Umnutzung angeschlossen: Danach kommt eine Umnutzung nur in Frage, wenn folgende öffentlichen Interessen erfüllt sind:(vgl. DS 0510192 EB 3):
?Erhalt des historischen Erbes gemäß den Vorstellungen im integrierten Handlungskonzept.
Die Zentralität der Bürgerdienste muss gesichert werden.
Städtische Musikschule und öffentliches Schwimmbad, gehören zu den Einrichtungen, die auf jeden Fall erhalten und deren Zugänglichkeit für jedermann/-frau gesichert sein soll.
Gute und verbesserte Arbeitsbedingungen für die städtischen Mitarbeiter.
Umnutzung/Neunutzung darf den Redoutenpark nicht beeinträchtigen.?
SPD und CDU fordern ganz konkret bei der Prüfung ?ob und wie eine vollständige Verlagerung, losgelöst von dem Ergebnis zu Ziffer 1.1 durchführbar ist (einschließlich der Aufgabe des Kurfürstenbades an seinem bisherigen Standort?), ?ein Hallenbad für Vereine und Schulsport an zentraler Stelle muss erhalten bleiben?. Mit diesen Änderungen stimmt die Bezirksvertretung – gegen die Stimmen des BBB – dem Prüfungsauftrag an die Verwaltung zu. Dieser Beschluss wird auch vom Rat am 17.03. 2005 ohne Änderung übernommen.
2. Im weiteren Verlauf prüft die Verwaltung und legt am 15. Juni 2005 unter DS Nr. 0511791 einen Zwischenbericht ihrer Prüfergebnisse vor. Zentrales Ergebnis: Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist die Instandhaltung und Nutzung als Verwaltungsstandort wirtschaftlicher; nur bei Verkauf und dichterer Ausnutzung der Grundstücke ist eine Privatisierung lukrativer für die Stadt.
Ermittelt wurde der zu erwartende Miet- und Instandhaltungsaufwand jeweils bezogen auf einen 10 bzw.25-jährigen Zeitraum bei Verbleiben am Standort (ohne Kurfürstenbad, ohne Gastronomiebereich). Die Bezirksvertretung nimmt diese Mitteilung ohne Debatte zur Kenntnis.
3. Zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (AWWT)schlägt die Verwaltung am 2. November 2005 vor, ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten. Ziel ist eine in ?privater Hand liegenden Neunutzung und im Rahmen der denkmalrechtlichen Zulässigkeit auch Neubebauung dieses Bereiches?. Die Auslobung wird an Bedingungen gebunden, die den Beschlüssen der Bezirksvertretung Bad Godesberg Rechnung trägt.
.
4. Auf Antrag der Grünen findet am 23. November 2005 eine Bürgerversammlung vor der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung und im Rat statt. Die von den Bürger vertretenen Vorbehalte sind einigermaßen zutreffend im Bericht des GA vom 25.11.2005 wiedergegeben. Zwei Positionen kennzeichnen die Debatte:
a) Verzicht auf Privatisierung/Selbstbehaltslösung ? Sanierung der Bauten durch die Stadt und Vermietung der leerstehenden Flächen
b) Privatisierung: Auslobung unter weiteren Auflagen insbesondere mit Blick auf die architektonische Gestaltung als Wettbewerb.
5. Am 30.11.2005 beantragt die Godesberger Bezirksfraktion der Grünen (Ds. 0513054AA11) dass die Verwaltung den Verzicht auf die Privatisierung parallel zum Interessenbekundungsverfahren weiter prüft und ein der Privatisierung vergleichbares Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde legt. Die Grünen argumentieren damit, dass die Privatisierungslösung nur dann wirtschaftlich ist, wenn es zur Ausnutzung der stillen Baureserven kommt. Was wäre aber, wenn die Stadt die Sanierung selbst übernimmt, selbst als Vermieter auftritt, würde sich das amortisieren?
Die Entscheidungsgrundlagen sollten verbessert werden. Damit können sich die Grünen jedoch nicht durchsetzen, weil der Antrag von der Verwaltung/dem Leiter des Liegenschaftsamtes als ?Verhinderungsantrag? klassifiziert wird. Der Änderungsantrag wird von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Deshalb haben wir uns bei der Beschlussfassung zum Interessenbekundungsverfahren enthalten.
6. Seit Anfang April 2006 besteht für Investoren und Projektentwickler die Möglichkeit ihre Vorstellungen bis zum 31.07.2006 darzulegen Das Ausschreibungsverfahren ist eröffnet, es ist auch zulässig, nur Teilkonzepte vorzulegen. Zu vier Punkten sollen die Investoren in ihren Konzepten Stellung beziehen:
1)Städtebauliche Gesichtspunkte
2)Nutzungsspezifische Aussagen
3) Wirtschaftliche Darlegung
4) Zeithorizont.
II Die Haltung der Grünen Bezirksfraktion Bad Godesberg
Die Häuserzeile an der Kurfürstenallee in Bad Godesberg hat ortsbildprägenden Charakter und ist zu Recht als Baudenkmal eingestuft. Sie ist eine Besonderheit, die es zu erhalten gilt. Wir müssen uns deshalb fragen, wie die Bedingungen für den Denkmalschutz aussehen und welche Ausgangsvoraussetzungen gegeben sind. M.E. kommt man an einer Auseinandersetzung mit den knappen öffentlichen Kassen nicht vorbei.
Zunächst einmal ging es aber gar nicht um Denkmalschutz. Zunächst ging es eigentlich nur um Investoreninteressen, die bedient werden sollten. Vorrang hat für uns jedoch das öffentliche Interesse. Dieses Interesse haben wir als Grüne in unserem Änderungsantrag zur Vorlage der Verwaltung im März 2005 definiert und die anderen Fraktionen haben diesen Vorstellungen zugestimmt: Für uns nimmt dabei der Denkmalschutz und der Schutz des Redoutenparks vor einer Bebauung entscheidungsrelevanten Stellenwert ein.
Bestenfalls gehen öffentliches und privates Interesse zusammen. Viele Denkmäler und Ortsbilder können nur mit Hilfe privaten Kapitals aufrechterhalten werden. Von daher ist unter Denkmalschutzgesichtspunkte gegen eine Vermarktung der Kurfürstenallee, die hilft den Charakter der Zeile nachhaltig abzusichern, nichts einzuwenden. Dennoch muss sorgfältig abgewogen werden, es muss eine im Interessen künftiger Generationen nachhaltige Lösung gefunden werden, die wirtschaftlich tragfähig ist und den Charakter der Zeile erhält. Auch wenn wir uns mit unserem Änderungsantrag nicht durchsetzen könnten, hoffen wir, dass die Verwaltung weiter die Vergleichbarkeit der beiden Lösungsansätze – Privatisierung versus Selbstbehaltlösung – sicherstellt. Dabei sollte nach meiner Auffassung gelten: Bei zwei vergleichbar guten Lösungen sollte die wirtschaftlichere Lösung den Vorrang erhalten.
Gegenwärtig sind noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen worden, diese stehen erst für Ende 2006 an.
In Bad Godesberg gibt es vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Altstadtsanierung erhebliche Skepsis gegenüber dem Vorhaben der Privatisierung. Umso wichtiger ist eine breite Bürgerbeteiligung, für die wir uns als Grüne eingesetzt haben.
Ich danke dem VHH Bad Godesberg, dass er sich aktiv in die Debatte um die Zukunft der Kurfürstenallee einbringt, weil nur so gewährleistet ist, dass alle Alternativen auf den Tisch kommen können. Uns ist an einer breiten Bürgerbeteiligung und einer nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlage gelegen. Ich würde mich freuen, wenn uns der VHH dabei unterstützt.
Karin Robinet
Mitglied der Bezirksvertretung Bad Godesberg
Fraktionssprecherin Bündnis90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Bad Godesberg
Anschrift der Verfasserin:
Kanalstr. 3
53175 Bonn
Tel. 0171/7878601 oder 0228/213716
email: Zuehlke-Robinet(at)t-online.de