Dauerproblem Baumfällungen

Bäume sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Stadtökologie. Insbesondere hohe und breitstämmige Laubbäume prägen den Charakter eines Quartiers maßgeblich mit. Die Bonner Südstadt z.B. – das größte erhaltene Gründerzeitensemble Europas – hat ihren weit über Nordrhein-Westfalen bekannten Ruf als dynamisches, aber auch ruhiges und wohnliches Viertel nicht zuletzt ihrem zahlreichen, vitalen Baumbestand zu verdanken. Nicht jeder Baum, der Bauherren die Sicht versperrt, muss zwangsläufig gefällt werden.

 

In Nordrhein-Westfalen ist die Fällung von Bäumen ab einem gewissen Stammumfang durch die private Hand bei der Kommune genehmigungspflichtig. In Bonn sind Bäume ab einem Stammumfang von 100cm, Nadelbäume ab einem Stammumfang von 150cm in einer Höhe von 100cm über dem Erdboden durch die Baumsatzung geschützt. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend. Mit dem Argument, dass es „in Bonn von Bäumen nur so wimmelt“ hat die CDU in den 90er Jahren im Stadtrat die Erhöhung auf 100cm durchgesetzt. Dadurch können in Bonn Eigentümer Bäume entfernen, die in anderen Städten längst geschützt wären, ohne dass die Politik eingreifen kann. Wird die Fällgenehmigung für einen Baum erteilt, dann sind seine Besitzer nach der Fälluhng zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet. Nach § 4 Abs. 5 der Bonner Baumsatzung kann von einer Ausgleichspflanzung abgesehen werden, wenn das „Grundstück ausreichend begrünt“ ist. Wann dieser Zustand eintritt, liegt im Ermessen der Verwaltung.

 

Wenn Privatleute Bäume mit einem Stammumfang von 100cm fällen möchten, müssen diese einen begründeten Fällantrag stellen. Ab einem Stammumfang von 200cm muss der eigentliche Beschluss von der zuständigen Bezirksvertretung gefasst werden. Aus Zeitgründen werden diese Beschlüsse dort häufig durchgewunken. Von 1994-99, mit der damaligen rot-grünen Mehrheit, gab es noch eine eigene Baumkommission, die sich intensiver mit der Sache befasst hatte.

 

Anträge gegen Baumfällungen können als Bürgerantrag an den „Bürgerinnen- und Bürgerausschuss“ gestellt werden. In der grünen Fraktion hat sich der Bonner Bezirksverordnete Adam Choudhary besonders sachkundig gemacht und steht gerne mit Rat und Tat zur Seite (E-Mail: adam(at)gj-bonn.de)

 

Veröffentlicht am 14. Juli 2006 um 00:00 Uhr.