Klarstellung aller Parteien zu Partyschiffen

Alle Parteien, deren gemeinsamer Antrag zu Lärmbelästigungen am Rhein eine Diskussion über ein Verbot von Partyschiffen in Gang gesetzt hat, haben nun in einem gemeinsamen Änderungsantrag zum Ursprungstext eine Klarstellung ihrer Intention zum Ausdruck gebracht. Ein Verbot von Partyschiffen ist nicht gewollt. Der Änderungsantrag macht vielmehr deutlich, dass Veranstaltungen u.a. auf dem KunstRasen ebenso wie private Feiern in der Rheinaue als auch auf Schiffen von den Antragstellern begrüßt werden. Den Parteien ging es darum, Wege zur Lärmreduzierung bei den genannten Lärmquellen zu finden. Wenn es gelinge, den Lärm zu reduzieren, könne damit auch eine dauerhafte Akzeptanz bei den Anwohnerinnen und Anwohnern erreicht werden.

 

Inhalt des ÄnderungsantragesDer Rat der Stadt Bonn begrüßt die vielfältige Nutzung der Rheinaue. Dazu gehören Veranstaltungen u.a. auf dem KunstRasen ebenso wie private Feiern in der Rheinaue und auch auf Schiffen. Um eine dauerhafte Akzeptanz durch die Anwohner und Anwohnerinnen der Rheinaue sowohl rechts- wie linksrheinisch zu erreichen, muss jedoch die Lärmbelästigung reduziert werden. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, ein Konzept zun erarbeiten, das eine Lärmreduzierung und die dauerhafte Nutzung des KunstRasens auch rechtlich sicherstellt.

 

Veröffentlicht am 13. September 2013 um 00:00 Uhr.