Rahmenbedingungen für eine Kandidatur auf der grünen Reserveliste zur Kommunalwahl 2020

Beschluss der Kreismitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bonn am 14.01.2020

Der Bonner Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird zur Kommunalwahl 2020 mit Reservelisten für den Rat und die Bezirksvertretungen antreten. Eine Parteimitgliedschaft der Bewerber*innen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nicht erforderlich. Eine Kandidatur auf einer der Listen und die Mitgliedschaft in einer mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkurrierenden Partei oder Wählergemeinschaft auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene schließt sich aus.

Grundlage für die Kandidatur sind der Grundkonsens der Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Kommunalwahlprogramm 2020 und die nachfolgenden Grundsätze.

  1. Frauenstatut
    Die Listen für den Stadtrat und die vier Bezirksvertretungen werden nach den Grundsätzen des Frauenstatuts von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nordrhein-Westfalen in seiner jeweils zum Zeitpunkt der Wahl gültigen Fassung besetzt: Ungerade Listenplätze können nur mit Frauen und solchen Personen besetzt werden, die sich selbst so definieren. Gerade Listenplätze können mit Personen jedes Geschlechts besetzt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Versammlung mit einfacher Mehrheit, wobei ein Veto durch ein Frauenvotum möglich ist. (Vgl. Satzung §8)
  2. Neukandidatur
    Bei der Aufstellung der Listen sowie bei der Besetzung der Direktwahlkreise wird ein ausgewogenes Verhältnis von erfahrenen und neuen Kandidat*innen angestrebt. Im Rahmen der kommunalpolitischen Arbeit ist auf die besonderen Bedürfnisse von Berufstätigen sowie auf die Integration von Neueinsteiger*innen zu achten.
  3. Einbeziehung der Ortsverbände
    Die Mitgliederversammlungen der grünen Ortsverbände können so genannte Voten, also Wahlvorschläge, aussprechen für Direktkandidat*innen und Kandidat*innen für die Reserveliste. Bei der Besetzung der Reserveliste ist darauf zu achten, dass aus allen Bezirken mindestens ein*e Vertreter*in auf einem aussichtsreichen Listenplatz steht. Die Ortsverbände wählen die Bezirksvertretungsliste ihres jeweiligen Stadtbezirks. Sondierungs- und Koalitionsgespräche auf Bezirksebene führen die Ortsverbände in Eigenverantwortung.
  4. Angestelltenverhältnis
    Stadt- und Bezirksverordnetenmandat schließen ein festes Angestelltenverhältnis gegenüber der Fraktion grundsätzlich aus. Das gilt nicht, sofern es sich um eine Verwaltungstätigkeit für die Fraktion geringen Umfangs handelt, bei der eine Interessenkollision mit dem Mandat ausgeschlossen ist.
  5. Aufwandsentschädigungen
    Zur Unterstützung der politischen Arbeit des Kreisverbandes empfiehlt der Kreisverband, dass alle kommunalen Mandatsträger*innen die folgenden Spenden an den Kreisverband tätigen:
    30 Prozent der Grundpauschale, der Sitzungsgelder sowie der Vergütung der Fraktionsvorsitzenden, der stellvertretenden Bürgermeister*in, der Bezirksbürgermeister*innen und der stellvertretenden Bezirksbürgermeister*innen. Von den zu spendenden Beträgen dürfen pauschal 30 Prozent für Versicherungsbeiträge, Einkommensteuer oder sonstigen Sachaufwand abgezogen werden.
    Der Kreisschatzmeister kann Mandatsträger*innen auf schriftlichen Antrag hin in 46 Härtefällen ganz oder zum Teil von der Zahlung befreien.
    Der Kreisverband verfügt über die gespendeten Gelder im Rahmen seiner Haushaltsberatungen. Eine Zweckbindung der Spenden ist ausgeschlossen.
    Der Kreisvorstand präsentiert der Kreismitgliederversammlung im Rahmen der nächsten Listenaufstellung das Verhältnis der geleisteten zu den zu leistenden mandatsbedingten Spenden pro Ratsmitglied. Hierbei verpflichtet sich der Kreisvorstand, den Schutz der Privatsphäre, des Steuergeheimnisses sowie weiterer persönlicher Daten der Spender*innen zu gewährleisten. Für die Überprüfbarkeit der korrekten Abführung der Mandatsbeiträgen durch die Kreismitgliederversammlung bedarf es einer vollständigen, lückenlosen Transparenzliste auf der Homepage der Fraktion. Für die Vollständigkeit der Transparenzliste ist der Fraktionsvorstand verantwortlich.
  6. Ausschüsse
    Bei der Besetzung der Ausschüsse ist auf die Einbindung interessierter Akteur*innen aus der Bonner Zivilgesellschaft, unabhängig von einer Mitgliedschaft bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Wert zu legen. Die Arbeitskreise der Fraktion schlagen im Einvernehmen die Kandidat*innen der Fraktion vor. Die Fraktion wählt die sachkundigen Bürger*innen.
  7. Inhaltliche Zusammenarbeit
    Der Kreisverband erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Fraktion für die regelmäßigen Mitgliederversammlungen Schwerpunktthemen zu kommunalpolitischen Fragen. Nach Bedarf oder auf Anfrage durch den Kreisverband berichtet die Fraktion über aktuelle kommunalpolitische Themen auf den Mitgliederversammlungen. In Abstimmung zwischen dem Kreisvorstand und dem Fraktionsvorstand können eigene Mitgliederversammlungen zu einem akut relevanten kommunalpolitischen Thema zwecks Information und Austausch mit der Basis einberufen werden.
  8. Sondierungs- und Koalitionsgespräche
    Sondierungs- und Koalitionsgespräche auf Kreisebene führen Kreisverband und Ratsfraktion gemeinsam. Sondierungs- und Verhandlungsgruppen werden von der Kreismitgliederversammlung auf Vorschlag des Kreisvorstands und der Ratsfraktion gewählt. Über die Aufnahme sowie die Beendigung von Sondierungs- und Koalitionsgesprächen und über die Annahme eines ausgehandelten Koalitionsvertrages entscheidet die Kreismitgliederversammlung.
  9. Sitzungsrhythmus und Öffentlichkeit
    Die Fraktion tagt in der Regel öffentlich. Näheres regelt die Fraktionssatzung.